Geheimhaltung

Geheimhaltung ist wohl einer der wichtigsten Punkte für einen Auftraggeber, der überlegt, eine Übersetzung außer Haus zu geben.

Ich kann Ihnen versichern: Auf die vertrauliche Behandlung Ihrer wichtigen Unterlagen können Sie sich verlassen. Bei mir wissen Sie genau, wo Ihre Daten landen. Ein Großteil der Agenturen arbeitet nach dem Karteikarten-Prinzip (Untervergabe von Aufträgen an externe Übersetzer, für die Vermittlung behalten die Agenturen mindestens ein Drittel, meist jedoch mehr, des gezahlten Entgelt ein), von angestellten Inhouse-Übersetzern werden dort normalerweise keine Übersetzungen angefertigt. Siehe auch „Qualität“.

Es gehört zum Berufsethos eines freiberuflich tätigen Übersetzers, Stillschweigen über all jene Tatsachen und Informationen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Ohne diese Geheimhaltung hätte man als freiberuflich tätiger Übersetzer keine Chance.

Ein weiterer Garant: Auch die Bestellung als öffentlich bestellter Übersetzer und Dolmetscher und die Mitgliedschaften Dolmetscher-Verbänden verpflichten zur Vertraulichkeit.