Hinweis zur Anfrage

Anfrage für Anwälte, Kanzleien, Firmen und Behörden

Zur Gewährleistung einer optimalen Qualität möchte ich Sie bitten, mich bestmöglich zu unterstützten und mir auch Ihre genauen Erwartungen vorab mitzuteilen.

Die Übersetzung Ihrer Texte liefere ich Ihnen gerne zu fest vereinbarten Lieferterminen und zu einem fairen Preis.

Ihre Zufriedenheit liegt mir am Herzen. Es ist mein erklärtes Ziel, meine Leistungen an Ihre jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, vorab genau von Ihnen zu erfahren, für welchen Zweck und bis zu welchem Termin Sie die Leistungen benötigen.

Wenn ein Angebot einmal nicht Ihren Vorstellungen entsprechen sollte, bitte ich um entsprechende Rückmeldung.

Vor Angebot zu klärende Fragen

Je klarer vorab die gegenseitigen Erwartungen kommuniziert werden, desto wahrscheinlicher ist es, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche schriftlich mit, damit diese auch später nachvollzogen werden können.

Es gibt Unterschiede bei der Ansprache von unterschiedlichem Zielpublikum und je nach Verwendungszweck muss ggf. anders übersetzt werden. Ein Fachpublikum möchte anders angesprochen werden als eine Privatperson.

Zur Gewährleistung einer optimalen Qualität und zwecks Vermeidung von Missverständnissen und Fehlern, bitten wir Sie uns vorab folgende Informationen mitzuteilen:

Klare Definition der vom Auftraggeber gewünschten Leistungen

  • Gibt es bereits eine feste Terminvorstellung oder sonstige klare Vorgaben?
  • Zielpublikum: Für was/wen ist der Auftrag bestimmt? Wer liest die Übersetzung: Fachpublikum oder Leser ohne Sachkenntnisse? Wird eine bestimmte Schreibweise gewünscht: USA/GB – Muttersprachler/ Nichtmuttersprachler?
    Hintergrund: adressatengerechte Ansprache
  • Verwendungszweck: für welchen Zweck ist die Übersetzung bestimmt?
  • interner Gebrauch, rein zu Informationszwecken („Convenience Translation“)
  • Veröffentlichung – auf der Website oder in einem Printmedium: hier ist es u.U. sinnvoll, das 4-Augen-Prinzip anzuwenden und das Lektorat durch einen zweiten versierten Übersetzer in die Leistung mit einzuschließen, siehe auch „Werbezweck“
  • Werbezweck (die Übersetzung von werbewirksamen Dokumenten ist zeitaufwändiger und deshalb auch wesentlich teurer, siehe „Texten“)
  • Vorlage bei Behörden usw. (beglaubigte Übersetzung, ggfs. mit Überbeglaubigung: Apostille, Legalisation – Zielland?)?
  • Bewerbung: bitte beachten Sie die unterschiedlichen Gepflogenheiten in den unterschiedlichen Ländern. In Deutschland ist ein tabellarischer Lebenslauf üblich, in englischsprachigen Ländern wird ein Resumé ausformuliert und es gibt normalerweise keine schriftlichen Referenzen. Eine reine Übersetzung führt hier ggf. nicht zum gewünschten Ergebnis.
  • Schuldrechtliche Nutzungsrechte: Das Nutzungsrecht kann vertraglich mit einer konkreten Zweckbindung versehen werden, so dass der Nutzungsberechtigte es nur für bestimmte Zwecke nutzen darf.

Das können Sie bei Übersetzungen erwarten

eine Übersetzung des Ausgangstext in verständlicher, sauberer Formulierung

Das können Sie bei einer Übersetzung nicht erwarten:
Die werbetechnische Aufbereitung -> ob ein bestimmter Slogan/ein bestimmtes Medium in einem Land ankommt. An solchen Formulierungen/Konzepten sitzen ganze Abteilungen lange Zeit…Eine solche Leistung ist deshalb auch anders als Übersetzungen zu honorieren.

Empfehlung: Überarbeiten Sie Ihre zu übersetzenden Dokumente bevor Sie sie in Übersetzung geben. Eine neutralere Formulierung, ohne Witze und Wortspiele, wird vom Zielkunden oft besser verstanden.

Wir wollen Ihre Erwartungen erfüllen: Texten im Unterschied zu Übersetzen

Bei werbewirksamen Texten führt nur „Werbetexten“ und nicht reines Übersetzen zum Ziel. Übersetzen ist die Übertragung der Inhalte von einer Sprache in die andere. Dabei darf sich der Übersetzer nur innerhalb sehr klarer Grenzen bewegen. Eine Übersetzung darf nicht „zu frei“ sein, muss „nah genug am Text“ sein. Eine Übersetzung zu Informationstexten hat jedoch u. U. nicht die gewünschte Werbewirkung im Zielland, auch wenn sie korrekt ist.
Texter beherrschen die Kunst, potentiellen Auftraggebern eine Bühne zu bereiten. Sie versetzen sich in die Leser hinein und wissen genau, wo der Schuh drückt, das ist u.U. von Land zu Land unterschiedlich. Texten ist bewusstes Schreiben für die (kommerziellen) Interessen anderer. Das Ziel ist es, Dritte zu überzeugen. Als Auftragstexter arbeitet man sich unter dem Zeitdruck der Effizienz in fremde Inhalte ein und produziert aus eigener Geisteskraft ein glaubwürdiges Ergebnis: ein individuell zugeschnittenes Original.

Der Aufwand von Texten im Vergleich zu Übersetzen ist ungleich höher. Aufgrund des höheren Zeitaufwands sind auch die Kosten ungleich höher.

  • Für welches Land ist die Übersetzung bestimmt? (auch relevant für Überbeglaubigung: Apostille, Legalisation)
  • Referenzmaterial, Hintergrundwissen, Abkürzungen, Glossar: Können Sie uns Unterlagen zur Verfügung stellen? Wünschen Sie für künftige Übersetzungen die Erstellung eines Glossars ab Begriffen, die bei späteren Aufträgen konsequent umgesetzt werden? Wünschen Sie eine Speicherung von Übersetzungen für künftige Zwecke, z. B. auch für künftige terminologische Abstimmung und Anlegung eines Glossars? Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötige ich Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Speicherung der Daten.

Über die Bedeutung von Referenzmaterial

Es leuchtet Ihnen bestimmt ein, aber es wird oft vergessen: Ich weiß nicht alles, was Sie wissen. Übersetzen kann ich aber nur, wenn ich weiß, worum es geht. Jemand, der in einer Firma arbeitet, kennt firmeninterne Zusammenhänge, die ich als Außenstehender nicht kennen kann, nimmt an Besprechungen teil, denen ich nicht beigewohnt habe.

Wenn sich etwas nicht aus dem Zusammenhang erschließen lässt bzw. bei firmeninternen Begriffen, Abkürzungen ist unbedingt die Mithilfe des Kunden erforderlich.

Falls Sie die Verwendung bestimmter, firmeninterner Begriffe wünschen, sollte ein entsprechendes Glossar zur Verfügung gestellt werden.

Wenn ich diese Informationen nicht zur Verfügung habe, kann ich nur mein Bestes geben und hoffen, dass ich es richtig getroffen habe, was normalerweise weder in meinem noch in Ihrem Interesse liegt.

  • Wie soll mit ggf. enthaltenen unüberschreibbaren Grafiken oder Tabellen umgegangen werden? Sollen diese in einer separaten Datei in Legendenform übersetzt werden oder unübersetzt bleiben? Unüberschreibbare Grafiken und Tabellen werden normalerweise nur übersetzt, wenn dies ausdrücklich gewünscht wird. Wir bitten um entsprechenden Hinweis, um dies entsprechend beim Angebot zu berücksichtigen.
  • Können Sie uns die zu übersetzenden Unterlagen in unmittelbar bearbeitbarem und überschreibbarem Format zur Verfügung stellen? (Zeitersparnis im Vergleich zur Vorlage von PDFs, Beibehaltung des Formats)
  • Übersetzung zu Informationszwecken, „Arbeitsfassung“ oder „geltende Fassung“? Normalerweise dient die Übersetzung nur Informationszwecken (convenience translation). Welche Sprache wurde als Vertragssprache festgelegt? Um einen klaren Interpretations- oder Auslegungsmaßstab zu haben sollte man einer der Sprachen ein Vorrecht einräumen, bei deutschem Recht könnte sich aufgrund der Amtssprache Deutsch und nicht unmittelbaren Vergleichbarkeit der Rechtskonzepte der Verweis auf das deutsche Recht als sinnvoll erweisen. Wenn keine Klausel zur Vertragssprache vereinbart wurde, richtet sich die anzuwendende Vertragssprache ggf. nach dem vereinbarten Gerichtsstand und anwendbare Recht. Wenn angedacht ist, die juristische Übersetzung unmittelbar zu verwenden, sollten Sie unbedingt rechtlichen Beistand im Zielland beanspruchen, da die juristischen Systeme in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlich sind. Die Konzepte des „Common Law“ unterscheiden sich komplett vom kodifizierten Recht in Deutschland und Kontinentaleuropa. Juristische Texte wie z. B. AGB sollten einem Rechtsanwalt im Zielland zur Überprüfung der Rechtskonformität im Zielland vorgelegt werden.

RECHTLICHE FORMULIERUNGEN, die in Deutschland funktionieren, kollidieren möglicherweise mit Landesrecht

Das können Sie von einer Rechtsübersetzung erwarten: eine Übersetzung des Ausgangstext in verständlicher, sauberer Formulierung.

Das können Sie nicht erwarten: die rechtliche Aufbereitung, Anpassung an/Abgleich mit Landesrecht.

Empfehlung: Bevor Sie in einem Land tätig werden, sollten Sie gewisse Fragen noch mit einem Rechtsanwalt im Zielland abgleichen.

Arbeitsstadium: Entwurf oder endgültige Fassung? Ist mit späteren Überarbeitungen vor Fertigstellung der Übersetzung zu rechnen? Wenn bereits im Entwurfsstadium mit Übersetzungen begonnen werden soll. Welcher Umgang mit Änderungen ist geplant? Später in der Übersetzung umzusetzende Änderungen sind gegebenenfalls nach Zeitaufwand in die Übersetzung einzupflegen.

Änderungsmanagement

  • Wann können Sie uns die endgültige Fassung vorlegen?
  • Auf welchen Umfang belaufen sich Änderungen voraussichtlich?
  • Sind die Änderungen zuverlässig kenntlich gemacht und sichtbar oder ist gegebenenfalls (bei beglaubigter Übersetzung) ein nochmaliger Vergleich der Versionen erforderlich (bei Word/Excel-Dokumenten auch maschinell möglich, bei PDF-Dokumenten mit zusätzlichem Aufwand verbunden)?
  • Wäre es Ihnen möglich, uns auch diese endgültige Version in überschreibbarer Word-/ Excel-Form zu übermitteln, damit wir einen maschinellen Vergleich der Versionen durchführen können? (Hintergrund: im Beglaubigungsvermerk bestätige ich die Übereinstimmung der englischen Übersetzung mit dem Ausgangstext und muss die Versionen ggf. auch manuell vergleichen).

Manchmal ist es sinnvoll, mit der Übersetzung noch zu warten bis eine endgültige Fassung vorliegt:

Übersetzung im Entwurfsstadium

In diesem Fall entstehen, je nach Umfang der tatsächlich nachträglich durchzuführenden Änderungen und Form der Lieferung der geänderten Fassungen (Word/Excel oder PDF), ggf. Zusatzkosten für das nachträgliche Einpflegen von Änderungen bzw. den Vergleich der Versionen, der je nach tatsächlichem Zusatz-Aufwand in Form von Abrechnung nach Stunden abgerechnet würde. Unser Stundensatz beläuft sich auf 70.00 EUR netto.

u.U. Lösung bei: zeitkritischen Übersetzungen

oder vor Beginn der Übersetzung doch noch die finale Version abwarten sollen.

Ggf. kommt es bei dieser Lösung zu einem entsprechend späteren Liefertermin, je nach Zeitpunkt und Form der Bereitstellung der finalen Version durch Sie an uns, sowie eventuellen Preisanpassung (bei umfangreichen Änderungen). Die Konditionen teilen wir Ihnen gerne nach Sichtung der finalen Version mit.

Aus Vertraulichkeitsgründen: Vorab reine Preisanfragen ohne Einsicht in Dokumente

Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass keine Aussagen über möglichen Preis getroffen werden, bevor Einsicht in die zu übersetzenden Dokumente genommen wurde. Wir haben jedoch Verständnis dafür, dass manche Dokumente so vertraulich sind, dass Sie sie erst mal nicht aus der Hand geben wollen. Bitte teilen Sie uns die Anzahl der Anschläge inklusive Leerzeichen, das Thema und Ihre Terminvorstellung mit. Wir unterbreiten Ihnen dann gerne ein unverbindliches Angebot. Für ein verbindliches Angebot mit verbindlicher Terminzusage ist jedoch die Einsichtnahme in das zu übersetzende Dokument erforderlich. Auf die vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen können Sie sich verlassen.

Geheimhaltung gehört zur Berufsethik des Übersetzers