Stornierung von Dolmetschterminen

Stornobedingungen für Dolmetschtermine

Angebote für Dolmetschleistungen verstehen sich üblicherweise als Projektpreise. Der Projektpreis beinhaltet neben der Einsatzzeit vor Ort auch den Aufwand für Terminologiearbeit sowie Organisations-/ Vorbereitungs-/ und Reisezeiten bzw. -kosten.

Wenn Sie uns für einen Tag gebucht haben, reservieren wir uns diesen Tag fest für Sie und sagen gegebenenfalls andere Anfragen für diesen Tag ab, zum Teil auch mehrtägige Anfragen, die durch die an Sie geleistete Auftragszusage dann blockiert sind. Mit der Auftragserteilung beginnen wir bereits mit detaillierter Organisation und Vorbereitung des Dolmetscheinsatzes. Im Falle der Stornierung eines bereits fest gebuchten Dolmetschtermins wird deshalb ein Ausfallhonorar fällig. Gebühren, die gegebenenfalls noch nicht entstanden sind und aufgrund der Absage entfallen (z.B. Kilometergeld), werden nicht berechnet. Zum Zeitpunkt der Stornierung bereits angefallene Spesen wie z.B. Flugkosten und nicht mehr absagbare Hotelkosten sind bei Stornierung zusätzlich zu 100 % zu erstatten.

Das Ausfallhonorar beträgt bei

  1. Auftragsstornierung nach Auftragserteilung, jedoch > 30 Tage vor Beginn des Termins*: 25 %
  2. Auftragsstornierung ab 30 Tage vor Beginn des Termins*: 50 %
  3. Auftragsstornierung ab 14 Tage vor Beginn des Termins: 75 %
  4. Auftragsstornierung zu einem späteren Zeitpunkt 100 % des vereinbarten Honorars (in Form von Tagessätzen).

Um Zweifel auszuschließen: Bei einem mehrtätigen Termin wird die Stornierungsfrist von 0.01 Uhr am ersten Einsatztag an rückwärts gerechnet.

Zur Kontaktseite