Juristische Übersetzungen: unverzüglich = sofort, umgehend?
Im Duden werden diese Begriffe als Synonyme geführt, in der Rechtssprache gibt es jedoch einen Unterschied…
„Unverzüglich“ ist in § 121 Abs. 1 S. 1 des BGB verankert und als „ohne schuldhaftes Verzögern“ definiert. Deshalb würde ich „unverzüglich“ nicht mit „immediately“, sondern mit „without (undue) delay“ (without culpable, i.e. intentional or negligently caused, delay) übersetzen.
Ein englischer Leser, der „immediately“ liest, würde mit diesem Begriff etwas anderes verbinden und sich eventuell in falscher Sicherheit wiegen.
Immediately würde ich umgekehrt nicht mit „unverzüglich“ übersetzen, weil man mit „unverzüglich“ in Deutschland eine konkrete Auslegung verbindet, die jedoch vom englischsprachigen Verfasser so nicht beinhaltet ist.
Je nach Bestimmungszweck einer Übersetzung kann ein solcher Begriff einen Unterschied machen, z.B. wenn die Vertragsparteien vor Gericht landen und von anderen Voraussetzungen ausgehen.